Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Synodalen und Pfarreiräte

Am 16. Juni 2019 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Synode und Pfarreiräte der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt statt. Die Wahlvorschläge für die Synodalen und Pfarreiräte sind spätestens bis zum 19. April 2019 bei der zuständigen Pfarreiratspräsidentin oder dem zuständigen Pfarreiratspräsidenten einzureichen. Später eingehende Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. (Vgl. Art. 10 der Wahl- und Abstimmungsordnung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt.)
 
Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er vom Vorgeschlagenen und von fünf Stimmberechtigten der Pfarrgemeinde unterzeichnet ist, für welche der Wahlvorschlag eingereicht wird (vgl. Art. 11 der Wahl- und Abstimmungsordnung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt). Vorgedruckte Formulare sind bei der Pfarreiratspräsidentin oder beim Pfarreiratspräsidenten und im Sekretariat am Lindenberg 10, 4058 Basel, erhältlich.  
 
Basel, 14. Januar 2019
 
 
Im Namen der Römisch-Katholische Kirche des Kantons Basel-Stadt
 
Dr. Christian Griss, Kirchenratspräsident Dr. Viktor Brunner, Sekretär des Kirchenrates

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