Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zur Trauung. Bitte melden Sie sich frühzeitig:
Einerseits im katholischen Pfarramt, wo Sie wohnen (wenn beide noch einen eigenen Wohnorte haben: Am Wohnort des katholischen Parts bzw. - wenn beide katholisch sind - nach Wunsch) und andererseits bei der Kirche, in der Sie Ihre Trauung feiern möchten. Suchen Sie bitte rechtzeitig – am besten ein halbes Jahr im voraus – für eine katholische Trauung einen Seelsorger (Priester, Diakon), sofern Sie nicht in Ihrer Pfarrei heiraten - bzw. bei ökumenischen Trauungen oder Segnungen eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger - , welche/r mit Ihnen die Trauung feiern und vorbereiten wird. Wir beraten Sie in dieser Hinsicht sehr gern. Angenommen, Sie und Ihre Partnerin, Ihr Partner sind konfessionsverschieden und Sie haben sich entschlossen nicht katholisch zu heiraten: Bitte informieren Sie uns als katholisches Pfarramt dennoch über Ihr Ehevorhaben: Sie erhalten dann für die Trauung eine sogenannte „Dispens von der katholischen Trauform“.
Die Vorbereitung
Mit dem Seelsorger/der Seelsorgerin Ihres Wohnortes führen Sie ein Gespräch über Ihre Planungen und gleichzeitig zur Ehe selbst: Sie füllen bei dieser Gelegenheit als Brautpaar mit ein sogenanntes „Ehedokument“ aus. Hier ergibt sich eine Gelegenheit zum Gespräch und Austausch über das Sakrament der Ehe. Im Ehedokument wird schriftlich festgehalten, dass die wesentlichen Bedingungen für eine gültige Trauung in gegenseitigem Einvernehmen erfüllt sind. Dem Dokument werden die Taufscheine beigelegt, die Sie in Ihrer Taufpfarrei bestellen können (spezielle Bescheinigungen, die zum Zeitpunkt der Eheschliessung nicht älter als drei Monate sein sollten). Mit dem Seelsorger oder der Seelsorgerin, der/die mit Ihnen die Trauung feiern wird, besprechen Sie den Hochzeitsgottesdienst. Dabei freuen wir uns, mit Ihnen über Ihre Wünsche zu Musik, Lesungen, Texte, Gebete sowie über persönliche Fragen ins Gespräch zu kommen.
Der innere Weg
Neben den sichtbaren administrativen Vorbereitungen ist es ratsam, vor der Feier der Trauung einen inneren Weg der Vorbereitung zu gehen. Prüfen Sie das Angebot an Vorbereitungskursen und Einkehrtagen in der Region oder gestalten Sie einen eigenen Weg.
Wer darf kirchlich heiraten?
Jede/r getaufte Christ/in kann mit einem Partner/einer Partnerin des anderen Geschlechts den Bund der Ehe eingehen, wenn dem nichts Bedeutendes entgegensteht. Letzteres könnte u.a. dann der Fall sein, wenn schon ein Eheband aus einer Heirat zuvor oder eine Verwandtschaft besteht, jemand eine Weihe empfangen oder ein Ordensversprechen abgelegt hat oder der Eindruck vorherrscht, dass die Partner von aussen zur Ehe gezwungen werden. Ökumenische Eheschliessungen gehören zum kirchlichen Alltag. Die Möglichkeit der Eheschliessung besteht auch für konfessions- oder religionsüberschreitende Trauungen oder solchen zwischen Katholiken und Menschen, die nicht an Gott glauben. Bitte besprechen Sie das im vorbereitenden Gespräch.
Gibt es Alternativen zu einer kirchlichen Hochzeitsfeier?
Ist eine kirchliche Hochzeitsfeier kirchenrechtlich nicht möglich (z.B. ein Partner war bereits verheiratet oder die Partner/innen sind gleichgeschlechtlich) besteht kirchlicherseits die Möglichkeit eine alternative gottesdienstliche Feier – wie zum Beispiel eine Segnungsfeier - miteinander zu planen. Bitte besprechen Sie die Möglichkeiten mit den seelsorglich Tätigen Ihres Pfarramtes: Wir sind offen für solche Anfragen.